Die schweizer Wettbewerbskommission (Weko) ermittelt gegen führende Leasingbanken wegen des Verdachts illegaler Preisabsprachen. Nach Medienberichten sind u.a. die Herstellerbanken von BMW, Fiat, Ford, General Motors, Mercedes-Benz, Peugeot und Citroen (PSA) und Renault betroffen. Bei den entsprechenden Firmen seien Hausdurchsuchungen durchgeführt worden.
„Die Berichte beziehen sich auf die Schweiz. Allerdings bieten die betroffenen Hersteller auch über deutsche Leasinggesellschaften Autoleasing an“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp von der Kanzlei Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte, die Leasingnehmer bei unfairen Leasingabrechnungen und Vertragsbedingungen vertritt: „Wir sehen täglich überteuerte Abrechnungen und Abzock-Verträge, in denen den Kunden Restwert- und Andienungsklauseln untergeschoben werden. Dass es auch zu Preisabsprachen kommt, ist uns neu.“ Er bietet Leasingkunden über die Internetseite www.leasing-hilfe.de an, ihre Abrechnungen und Verträge zur kostenlosen Vorprüfung einzusenden.
„Leasing ist eigentlich eine gute Sache. Die Branche verludert aber zusehends, weil die Gerichte und Leasingnehmer zu viele unfaire Vertragsbedingungen und Abrechnungen akzeptieren. Die Leasingbanken stehen durch die Hersteller und den Wettbewerb unter hohem Druck, den Kunden vor dem Vertragsabschluss die Leasingkonditionen günstiger auszumalen als sie nach den Vertragsklauseln sind.“ Üblich sei beispielsweise, mit Kilometerleasingangeboten zu werben, den Kunden dann jedoch einen Restwertleasingvertrag unterzuschieben, bei dem er für einen bestimmten – häufig unrealistisch überhöhten – Wert des Fahrzeugs zum Vertragsende einstehen soll. Eine weitere Masche sei, den Kunden kleinste Gebrauchsspuren als Schäden in Rechnung zu stellen, obwohl sie den Wert des Fahrzeugs bei der Rückgabe nicht mindern. „Die Leasingbanken sägen mit diesen Praktiken an dem Ast, auf dem sie sitzen,“ so Goldkamp.