Wenn ein Leasing-Vertrag endet, kann es teuer werden. Wir erklären Ihnen, mit welchen Tricks die Leasing-Banken und Autohändler arbeiten – und wie Sie sich gegen hohe Nachforderungen wehren können.
Tipp 1: Zur Rückgabe den Fahrzeugzustand feststellen
Die Bewertung eines Fahrzeugs und etwaiger Schäden führt nach der Rückgabe häufig zu Streit. Dann sind Sie im Nachteil, weil Sie das wichtigste Beweisstück – das Auto – nicht mehr haben.
Daher kann es ratsam sein, vor der Rückgabe das Fahrzeug von einem Sachverständigen Ihrer Wahl begutachten zu lassen. Denn die von Händler und Leasingbank beauftragten Sachverständigen stehen häufig in ständiger Geschäftsbeziehung, so dass deren Unabhängigkeit mitunter fraglich ist.
Auf jeden Fall sollten Sie sich beim Rückgabetermin von einem Zeugen begleiten lassen.
Fotografieren Sie das Auto zum Rückgabezeitpunkt. Vergessen Sie dabei nicht den Innenraum. Fotografieren Sie vor allem streitige Punkte, z.B. Kratzer, deren Reparaturkosten später Diskussionspunkt sein könnte. Halten Sie dabei einen maßstäblichen Gegenstand, z.B. ein Lineal, mit ins Bild, damit später anhand der Fotos auch die Größe einer Beschädigung festgestellt werden kann.
Tipp 2: Nichts beim Händler unterschreiben, keine voreiligen Vereinbarungen mit dem Händler treffen
Beim Rückgabetermin oder nach der Begutachtung des Fahrzeugs kann es sein, dass der Händler Sie auffordert, an Ort und Stelle ein Mängelprotokoll oder ähnliche Formulare zu unterschreiben.
Solche Protokolle enthalten oft Klauseln, mit denen Sie Schuldanerkenntnisse abgeben oder sonstige Verpflichtungen eingehen.
Daher sollten Sie den Händler immer bitten, Ihnen das Schriftstück mitzugeben, damit Sie es zu Hause in Ruhe durchlesen können. Ein seriöser Händler wird dies nicht verweigern.
Wenn der Händler aber versucht, Sie unter Zeitdruck zu setzen, ist das ein Alarmsignal. Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen! Es ist Ihr gutes Recht, durchzulesen und im Zweifel rechtlich prüfen zu lassen, was Sie unterschreiben sollen.
Lassen Sie sich niemals auf voreilige Vereinbarungen zur Abwicklung ein, auch nicht, wenn der Händler behauptet, aus Kulanz zu handeln. Händler und Leasingbanken haben große Erfahrung. Solche Vereinbarungen sind oft zu Ihrem Nachteil.
Generell gilt: Vereinbarungen sollten immer schriftlich festgehalten werden. Lassen Sie sich von allen Unterlagen Durchschriften aushändigen.
Wenn Sie beim Händler ein neues Fahrzeug bestellen, können Sie ihn bitten, Ihnen vorher schriftlich zu bestätigen, dass aus dem auslaufenden Vertrag keine Nachforderung erhoben wird.
Tipp 3: Restwertausgleichsforderung prüfen
Bei Leasingverträgen mit Restwertabrechnung sollen Sie für den Verkaufspreis des Fahrzeugs zum Ende der Vertragslaufzeit einstehen. Das heißt, Sie sollen nachzahlen, wenn der Verkaufswert niedriger ist als der kalkulierte Restwert, der zum Vertragsbeginn definiert wurde.
Ist die Abweichung und damit die Nachforderung besonders hoch, liegt der Verdacht nahe, dass die Leasingbank und der Händler der Restwert von vorneherein überhöht angesetzt haben.
Durch diese Manipulation können niedrigere Leasingraten ausgewiesen werden. Das Fahrzeug erscheint beim Vertragsbeginn günstiger, als es ist. Die böse Überraschung erleben Sie zum Vertragsende.
Ebenso kann es sein, dass die im Vertrag enthaltenen Klauseln zum Restwertausgleich unwirksam sind.
Tipp 4: Bewertung von Schäden
Das Fahrzeug muss nicht in einem perfekten Neuzustand, sondern nur in einem alters- und laufzeitentsprechenden Gebrauchszustand sein.
Oft versuchen Händler und Gutachter, jeden Kratzer, jede Schramme und jede Delle in Rechnung zu stellen. Nach der Rechtsprechung sind normale Benutzungsspuren aber keine übermäßige Abnutzung. Mehr…
Tipp 5: Keine Mehrwertsteuer auf Schäden
Verbleibt am Ende doch ein Nachzahlungsanspruch der Leasingbank, darf sie Ihnen darauf keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Denn die Nachforderung erfolgt nicht für eine Leistung der Leasingbank, sondern nur zum Ausgleich von Schäden.