Das Landgericht München I beurteilte einen Fall der AXON GmbH, vormals AXON LEASING AG bzw. GmbH, mit „Vertrags-Ergänzung(1)“ und „Vertrags-Ergänzung(2)“, in dem der Kunde nach Ablauf der von der AXON konstruierten Dreimonatsfrist die Beendigung und den Erwerb gemäß „Vertrags-Ergänzung(2)“ erklärt hatte. mehr...
Rechtsprechung
LG München I zu AXON-„Vertrags-Ergänzungen“
Immer wieder berichten Kunden der AXON GmbH, vormals AXON LEASING AG bzw. GmbH, dass AXON-Mitarbeiter ihnen durch telefonische Zusicherungen und „Vertrags-Ergänzungen“ zusagten, sie könnten das Fahrzeug zu den in der „Vertrags-Ergänzung(1)“ genannten Zeitpunkten und Restwerten sowie zum Vertragsende ohne Nachzahlung übernehmen. Beim Vertragsende will AXON davon nichts mehr wissen. mehr...
Gericht: AXON muss sich an Zusage halten
Das Landgericht München I wies mit Urteil vom 02.04.2019 – 29 O 7374/18 – eine Herausgabeklage der AXON GmbH ab, vormals AXON LEASING AG bzw. GmbH. AXON verlangte von einem Kunden nach Vertragsende, dass dieser das Fahrzeug zurück gibt. Der Kunde berief sich erfolgreich darauf, dass ihm die Übernahme des Fahrzeugs zugesagt war. mehr...
Hoffnung für Kunden der AXON LEASING
Das Landgericht München I wies mit Urteil vom 05.02.2019 – 31 O 8502/18 – eine Herausgabeklage der AXON GmbH, vormals AXON LEASING AG bzw. GmbH, ab. mehr...
LG München I: AXON-Problematik ist „gerichtsbekannt“
Das Landgericht München I wies mit Urteil vom 11.01.2019 – 26 O 7371/18 – eine Herausgabeklage der AXON GmbH, vormals AXON LEASING AG bzw. GmbH, ab und verurteilte sie auf eine Widerklage des Kunden hin, dem Kunden das Fahrzeug zu übereignen, die Zulassungsbescheinigung Teil II herauszugeben und seine vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. mehr...