Was muss ich bei der Fahrzeugrückgabe beachten?

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen::

„Oft wird versucht, Ihnen Schäden anzuhängen, die gar nicht da sind oder für die Sie nicht einstehen müssen. Daher ist es lohnend, selbst einen von Ihnen ausgesuchten Sachverständigen beauftragen, den Fahrzeugzustand unmittelbar vor der Rückgabe zu untersuchen und zu dokumentieren. Fragen Sie vorher beim Sachverständigen nach dem Preis: meist sind es nur 70 bis 100 Euro. Zur Fahrzeugrückgabe sollten Sie einen Zeugen mitnehmen und Fotos anfertigen. Beim Händler sollten Sie nichts unterschreiben und keine Entscheidungen treffen, auch wenn der Händler Sie unter Druck setzt. Unterlagen immer mitgeben lassen und Bedenkzeit erbitten. Das ist Ihr gutes Recht. Auf keinen Fall sollten Sie Zahlungen an den Händler leisten, denn Ihr Vertragspartner ist die Leasingbank.“

Welche Schäden dürfen mir in Rechnung gestellt werden?

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen:

„Die Leasingbank darf nur Schäden in Rechnung stellen, die über eine vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen. Werden feinste Kratzer, leichte Dellen oder Steinschläge in Rechnung gestellt, ist das ein Zeichen, dass die Abrechnung überhöht sein könnte. Solche angeblich ‚unabhängigen‘ Gutachten werden oft von Sachverständigen erstellt, die mit der Leasingbank und dem Händler in einer ständigen Geschäftsbeziehung stehen. Wenn auf diese Weise eine hohe Nachforderung zusammen kommt, sollten Sie die Abrechnung bei uns überprüfen lassen.“

Wie verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall?

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen::

„Bei Verkehrsunfällen mit Leasingfahrzeugen ist besondere Vorsicht geboten. Sonst gibt es bei der Leasingrückgabe ein böses Erwachen. Ich kenne die Fallstricke und verfolge Ihre Ansprüche. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen zu dem Unfall und Ihre Kontaktdaten – gerne auch per E-Mail pdf@leasing-hilfe.de oder Fax 02131/7181919. Nötigenfalls finde ich die gegnerische Versicherung heraus. Wir arbeiten zügig per WebAkte, so dass Sie möglichst schnell Ihr Geld bekommen und immer über den Stand auf dem Laufenden sind.“

Leasingvertrag und Leasingabrechnung - hohe Nachforderung bei der Leasing-Rückgabe

Hohe Nachforderung bei der Leasing-Rückgabe?

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