Checkliste zur Leasing-Rückgabe

Wappnen Sie sich gegen Nachforderungen der Leasingbank und des Autohändlers. Wenn Sie diese Checkliste befolgen, sind Sie auf die Leasing-Rückgabe gut vorbereitet.

  1. Wartungsnachweise und TÜV: Suchen Sie die Nachweise über die Inspektionen und Hauptuntersuchungen (HU) zusammen. Sind alle Inspektionen im Inspektionsheft eingetragen? Falls Wartung oder TÜV fällig sind, sollten Sie sich darum kümmern, sonst wird die Leasingbank Ihnen dies in Rechnung stellen.
  2. Schäden beseitigen. Normale Gebrauchsspuren muss der Leasinggeber akzeptieren. Weder Reifen noch Bremsen müssen unberührt sein. Das Fahrzeug darf auch sonstige übliche Benutzungsspuren aufweisen, z.B. kleine Steinschläge oder feine Kratzer an den Türgriffen. Aber: Unfallschäden, Folgen von Vandalismus und alles, was die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, müssen Sie beheben. Wenn Ihr Fahrzeug solche Schäden aufweist, sollten Sie diese von einer Fachwerkstatt beheben lassen, nach Möglichkeit kostengünstig mit Smart Repair. Dazu gehört auch, dass die Reifen die Mindestprofiltiefe aufweisen müssen.
  3. Originalbereifung. Ihr Fahrzeug muss sich bei der Rückgabe in dem Zustand befinden, in dem Sie es erhalten haben. Dazu gehört, dass es mit der Originalbereifung ausgestattet ist – in der Regel sind das Sommerreifen.
  4. Autoschlüssel komplett? Denken Sie daran, alle erhaltenen Autoschlüssel zum Rückgabetermin mitzubringen.
  5. Zubehör entfernen. Von Ihnen angebrachtes Zubehör müssen Sie vor der Rückgabe rückstandsfrei entfernen. Dazu gehören z.B. Aufkleber oder Handyhalterungen.
  6. Zeugen mitnehmen. Bitten Sie einen Zeugen, Sie zum Übergabetermin zu begleiten, z.B. einen Arbeitskollegen, Freund oder Nachbarn.
  7. Unterlagen abfotografieren: Machen Sie von den Fahrzeugunterlagen Kopien oder lesbare Fotos, also vom Inspektionsheft, von der TÜV-Plakette, von der Zulassungsbescheinigung, vom Garantieheft usw.
  8. Ggf. Kaufangebot unterbreiten. Bei einem Leasingvertrag mit Restwertabrechnung sollten Sie überlegen, der Leasingbank anzubieten, das Fahrzeug zu kaufen. Die Bank muss dieses Angebot nicht annehmen, kann Ihnen dann aber auch keine höhere Restwertdifferenz in Rechnung stellen, wenn sie das Fahrzeug schlechter verkauft. Ein Kauf kommt natürlich nur in Betracht, wenn Sie die entsprechenden finanziellen Mittel auftreiben können und das Fahrzeug weiter nutzen oder weiter verkaufen können. Häufig ist ein Weiterverkauf von privat günstiger, als wenn die Leasingbank das Fahrzeug zum Händlereinkaufspreis an den Händler verkauft und die Differenz bei Ihnen abrechnet. Diese Grundsätze gelten auch, wenn Sie das Kaufangebot einer anderen solventen Person vermitteln, z.B. aus ihrer Familie.

Unmittelbar vor der Übergabe: Die folgenden Schritte sollten Sie kurz vor der Übergabe erledigen, am Besten beim Händler vor der Tür. Denn wenn Sie den Fahrzeugzustand zu einem früheren Zeitpunkt festhalten, könnte eingewandt werden, in der Zwischenzeit bis zur Übergabe habe sich noch ein Schaden ereignen können.

  1. Auto fotografieren. Machen Sie von allen Seiten Bildern, auch vom Innenraum, vom Dach und von der Kilometerstandsanzeige. Fotografieren Sie kritische Stellen mehrfach, z.B. Schäden, bei denen es Diskussionen geben könnte.
  2. Sachverständiger: Bringen Sie Ihren eigenen Sachverständigen zur Leasing-Rückgabe mit. Lassen Sie den Sachverständigen unmittelbar vor der Fahrzeugübergabe den Zustand dokumentieren. Wenn der Sachverständige nicht zum Händler kommen kann, legen Sie den Begutachtungstermin so, dass Sie von dort unmittelbar zur Leasing-Rückgabe fahren können.
  3. Nur eigenes Rückgabeprotokoll unterzeichnen. Unterschreiben Sie kein vom Händler oder der Leasingbank erstelltes Rückgabeprotokoll oder Protokoll, das auf einem Formular des Händlers oder der Bank erstellt wurde, auch wenn der Händler Sie unter Druck setzt. Solche Schriftstücke enthalten nach unserer Erfahrung fast immer unfaire Klauseln zu Ihrem Nachteil. Erstellen Sie lieber mit ihrem Zeugen ein eigenes Protokoll, das Sie von ihrem Zeugen unterschreiben lassen. Besteht der Händler auf einer Unterschrift, lassen Sie sich sein Schriftstück mitgeben und erbitten Sie Bedenkzeit. Das ist Ihr gutes Recht. Unterschreiben Sie nichts an Ort und Stelle.
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