BaFin warnt vor AXON-Leasingverträgen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) warnt vor Leasingmodellen, wie sie die AXON GmbH anbot, vormals AXON LEASING AG bzw. GmbH.

„Fallstricke beim Auto-Leasing“

Im „BaFin-Journal“ für Oktober 2019 (PDF-Download, 2 MB), wird unter der Überschrift „Fallstricke beim Auto-Leasing“ erläutert: „Im Vergleich zu Teilamortisationsverträgen sind Vollamortisationsverträge über Kraftfahrzeuge für Leasingnehmer wirtschaftlich meist nachteilig.“

In dem Artikel führt die BaFin aus:

„Während VA-Verträge bei bestimmten – schnell an Wert verlierenden – Leasingobjekten wie etwa Software, Druckern und Kopierern durchaus üblich sind, schließen Leasingnehmer solche Verträge über Kfz nur vergleichsweise selten ab. Dies ist darauf zurückzuführen, dass – wie oben angedeutet – der Abschluss von VA-Verträgen ohne Kaufoption über Kfz für den Leasingnehmer in der Regel wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Der Grund: Nachdem er die vollen Anschaffungskosten sowie sämtliche Nebenkosten des Leasinggebers durch seine Leasingzahlungen amortisiert hat, muss er das Kfz bei Vertragsende an den Leasinggeber zurückgeben. […]

Es ist anzunehmen, dass viele Leasingnehmer solche VA-Verträge abschlossen, weil sie die Inhalte des Vertrags nicht korrekt verstanden haben bzw. vom Leasinggeber nicht korrekt über die Vertragsinhalte informiert oder sogar vorsätzlich getäuscht wurden, zum Beispiel durch irreführende Werbeaussagen oder mündliche Erläuterungen. Möglich ist auch, dass Leasingnehmer gutgläubig auf mündliche Zusagen oder Nebenabreden vertrauten, die ihnen – abweichend vom Wortlaut des Vertrags – einen kostengünstigen Erwerb des Kfz ermöglichen sollten. […]

In Fällen, in denen die BaFin Erkenntnisse darüber erlangt, dass ein von ihr beaufsichtigtes Finanzierungsleasinginstitut seine Leasingnehmer nicht korrekt über die Inhalte von VA-Verträgen aufklärt oder die Leasingnehmer diesbezüglich gar vorsätzlich täuscht, ergreift sie aufsichtsrechtliche Maßnahmen, um ein solches Geschäftsmodell zu unterbinden. Diese aufsichtsrechtlichen Maßnahmen können bis hin zur Aufhebung der Erlaubnis zum Erbringen des Finanzierungsleasings und Anordnung der Abwicklung des Instituts gehen.“

BaFin entzog AXON die Erlaubnis

Genau diese äußerste Sanktion hat die BaFin gegen die AXON GmbH ergriffen. Sie gab AXON mit Bescheid vom 08.01.2019 die sofortige Einstellung und unverzügliche Abwicklung des Finanzierungsleasings auf.

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