Die Axon Leasing AG ist bilanziell überschuldet. Das Unternehmen gestaltet Leasingverträge so, dass Kunden den Eindruck bekommen, sie könnten das geleaste Fahrzeug übernehmen, und beruft sich später unter Verweis auf die Klauseln darauf, dem sei nicht so.
Im Jahresabschluss 2015 heißt es unter „Eigenkapital/Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“:
„Das Eigenkapital beträgt zum Stichtag – T€ 765. Jedoch existieren ausreichend stille Reserven, die in einer Substanzwertberechnung nachgewiesen sind, so dass eine materielle Überschuldung nicht besteht.
Der ausgewiesene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von – T€ 765 ist aufgrund der Abschreibung der Leasinggegenstände auf die Laufzeit des Leasingvertrages entstanden. Nach der durchgeführten Substanzwertberechnung bestehen stille Reserven, die den Fehlbetrag mehr als decken. Diese werden im Zeitpunkt des Endes des Leasingvertrages durch die Verwertung des Leasinggutes aufgedeckt werden.“
Mit anderen Worten: Die Axon Leasing AG ist existentiell darauf angewiesen, die verleasten Fahrzeuge zu einem höheren als dem bilanzierten Wert zu verkaufen.
Dieser Umstand steht im Gegensatz zu der Erwartung vieler Kunden, sie könnten das von ihnen vollständig abbezahlte Fahrzeug ohne Nachzahlung oder zu geringer Zahlung in Höhe des bilanzierten Restwertes übernehmen.