Santander lässt Kunden von Lindorff einschüchtern

Die Santander Consumer Leasing GmbH lässt angebliche, von den Kunden bestrittene Forderungen durch die Lindorff Deutschland GmbH anmahnen. Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen.

In den Schreiben droht Lindorff mit Offenlegung von Lohnabtretung, Zwangsvollstreckung und Schufa-Eintrag. Dieses Vorgehen ist unseriös, weil entsprechende Möglichkeiten in vielen Fällen nicht bestehen.

Lohnabtretung unwirksam

Die uns bekannte Lohnabtretungsklausel der Santander Consumer Leasing GmbH halten wir für unwirksam.

Ein Leasingnehmer muss in einem Leasingvertrag nicht mit einer Gehaltsabtretungsklausel rechnen (Palandt-Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 305c Rn. 7).

Sie benachteiligt zudem den Leasingnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB), weil sie zu einer Übersicherung der Santander führt. Obwohl das Sicherungsbedürfnis der Santander im Verlauf des Vertragsverhältnisses sinkt, soweit der Leasingnehmer die geschuldeten Vertragszahlungen leistet, enthält die Klausel keine entsprechende Reduzierung der zur Sicherung abgetretenen Ansprüche. Eine solche Freigabebestimmung ist jedoch zur Wirksamkeit der Abtretung erforderlich, um eine Übersicherung zu vermeiden (BGH, Urteil vom 22.06.1989 – III ZR 72/88, juris Rn. 38).

Betroffene, denen mit Offenlegung der vermeintlichen Lohnabtretung gedroht wird, können sich hiergegen notfalls gerichtlich zur Wehr setzen.

Zwangsvollstreckung nicht möglich

Lindorff kann die angedrohte Maßnahme „Beauftragung Gerichtsvollzieher“ nicht umsetzen, solange kein Vollstreckungstitel vorliegt. Vollstreckungstitel ist beispielsweise ein Urteil oder ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid (§§ 704, 794 ZPO), nicht aber bloße Schreiben Privater, wie etwa der Santander oder Lindorff.

Wichtig ist, dass Leasingnehmer sich verteidigen und fristgemäß reagieren, wenn sie gerichtliche Post erhalten. Solange aber kein Gerichtsverfahren anhängig gemacht wird, gibt es keinen Anlass, von Zwangsvollstreckung zu sprechen.

Schufa-Eintrag wäre rechtswidrig

Ein Schufa-Eintrag darf nur erfolgen, wenn ein Kunde eine unbestrittene Forderung nicht zahlt.

Hat der Kunde die Forderung bestritten, darf kein Schufa-Eintrag erfolgen. Dies gilt selbst dann, wenn Lindorff und Santander die Forderung für berechtigt halten.

Dabei reicht aus, dass der Kunde die Forderung gegenüber Santander bestritten hat. Er ist nicht verpflichtet, seine Stellungnahme gegenüber Lindorff zu wiederholen. Es ist Aufgabe von Santander und Lindorff, die zu der Forderung vorliegenden Informationen auszutauschen und deren Berücksichtigung sicher zu stellen.

Würde dennoch ein Eintrag erfolgen, hätte der Kunde einen Löschungsanspruch, den er notfalls gerichtlich durchsetzen kann.

Telefon- und SMS-Terror

Mandanten berichten uns, per Telefon oder SMS von Lindorff kontaktiert zu werden. Auch von solchen Methoden sollte sich niemand einschüchtern lassen, sondern die Anrufer zurück weisen und die Nummern von Lindorff notfalls zu blockieren. Niemand ist verpflichtet, mit einem Inkassobüro zu kommunizieren, zumal wenn es sich unseriöser Methoden bedient.

Leasingvertrag und Leasingabrechnung - hohe Nachforderung bei der Leasing-Rückgabe

Hohe Nachforderung bei der Leasing-Rückgabe?

Senden Sie uns die Leasingabrechnung und Ihren Leasingvertrag. Wir prüfen die Unterlagen und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Kostenlose Vorprüfung »