Leasingverträge von Volkswagen und Porsche angreifbar

Volkswagen und Porsche sind mittlerweile als Konzerne verbunden. Doch schon vorher hatten sie eine Gemeinsamkeit: einen rechtlichen Makel in ihren Leasingverträgen mit Restwertabrechnung.

Beim Restwertleasing setzt die Leasingbank im Vertrag einen kalkulierten Restwert an, den das Fahrzeug bei der Rückgabe haben muss. Wird der Restwert verfehlt, muss der Kunde nachzahlen. Doch dieser Zusammenhang wird den Kunden meist verschwiegen, wenn sie die Unterschrift unter den Vertrag setzen.

Oft programmieren Autohändler und Leasingbank sogar absichtlich eine Nachzahlung vor, indem sie den Restwert unrealistisch überhöht ansetzen. Dadurch können sie den Kunden mit vermeintlich günstigen Leasingraten locken oder einfach einen Extragewinn zum Vertragsende einstreichen.

Solche unrealistischen Kalkulationen sind angreifbar, wenn der Kunde auf sie nicht hingewiesen wurde.

Besonders brisant ist die Situation bei Leasingverträgen der Porsche Financial Services GmbH und Volkswagen Leasing GmbH, weil deren Vertragstexte die Erwartung des Kunden bestärken, dass der Restwert realistisch kalkuliert wurde.

So heißt es in den Volkswagen-Verträgen: „Die Kalkulation erfolgte auf Basis einer jährlichen Fahrleistung von … km.“ Eine entsprechende Klausel findet sich auch bei Porsche.

Die Volkswagen Leasing GmbH betreut auch andere VW-Marken wie Audi, Seat und Skoda.

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