Leasing-Hilfe

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich bei der Fahrzeugrückgabe beachten?

Welche Schäden dürfen mir in Rechnung gestellt werden?

Kann ein Leasingvertrag vorzeitig beendet werden?


Was muss ich bei der Fahrzeugrückgabe beachten?

Rechtsanwalt Tobias GoldkampRechtsanwalt Tobias Goldkamp:
"Oft wird versucht, Ihnen Schäden anzuhängen, die gar nicht da sind oder für die Sie nicht einstehen müssen. Daher ist es lohnend, selbst einen von Ihnen ausgesuchten Sachverständigen beauftragen, den Fahrzeugzustand unmittelbar vor der Rückgabe zu untersuchen und zu dokumentieren. Fragen Sie vorher beim Sachverständigen nach dem Preis: meist sind es nur 70 bis 100 Euro. Zur Fahrzeugrückgabe sollten Sie einen Zeugen mitnehmen und Fotos anfertigen. Beim Händler sollten Sie nichts unterschreiben und keine Entscheidungen treffen, auch wenn der Händler Sie unter Druck setzt. Unterlagen immer mitgeben lassen und Bedenkzeit erbitten. Das ist Ihr gutes Recht. Auf keinen Fall sollten Sie Zahlungen an den Händler leisten, denn Ihr Vertragspartner ist die Leasingbank."

Welche Schäden dürfen mir in Rechnung gestellt werden?

Rechtsanwalt Frank SchuppenhausenRechtsanwalt Frank Schuppenhausen:
"Die Leasingbank darf nur Schäden in Rechnung stellen, die über eine vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen. Werden feinste Kratzer, leichte Dellen oder Steinschläge in Rechnung gestellt, ist das ein Zeichen, dass die Abrechnung überhöht sein könnte. Solche angeblich 'unabhängigen' Gutachten werden oft von Sachverständigen erstellt, die mit der Leasingbank und dem Händler in einer ständigen Geschäftsbeziehung stehen. Wenn auf diese Weise eine hohe Nachforderung zusammen kommt, sollten Sie die Abrechnung bei uns überprüfen lassen."

Kann ein Leasingvertrag vorzeitig beendet werden?

Rechtsanwalt Dr. Boris WolkowskiRechtsanwalt Dr. Boris Wolkowski:
"Bei wichtigen Gründen können Kunde oder Leasingbank den Vertrag vorzeitig kündigen, z.B. Totalschaden oder Zahlungsverzug. Nicht als wichtiger Grund gilt, wenn der Kunde ein anderes Fahrzeug nutzen will. Will die Leasingbank wegen Zahlungsverzuges kündigen, muss sie besondere Formvorschriften einhalten. Außerdem hat die Rechtsprechung verbindliche Abrechnungsgrundsätze für gekündigte Verträge aufgestellt. Daher lohnt es sich auch bei gekündigten Verträgen, die Abrechnung zu überprüfen."


Hohe Nachforderung bei Leasingrückgabe
Abzocke mit Restwertleasing
Übertriebene Mängel

Senden Sie uns die Leasingabrechnung und Ihren Leasingvertrag.
Wir prüfen die Unterlagen und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Kostenlose Vorprüfung »

Leasingabrechnung und Leasingvertrag

Ein Angebot von Szary, Breuer, Westerath & Partner Rechtsanwälte.
Bei Facebook empfehlen · Häufig gestellte Fragen · Pressekontakt · Anbieterkennzeichnung · Datenschutzerklärung