leasing.de und AXON LEASING GmbH mit neuer Falle auf Kundenfang

Die AXON LEASING GmbH, an welche Interessenten über das Portal leasing.de vermittelt werden, schließt in einer „Vertrags-Ergänzung(2)“ aus, dass der Kunde das Fahrzeug kauft. Hinter beiden Unternehmen steckt die Familie von Eckhard Böttcher aus München.

Kunden erwarten Erwerbsrecht

Viele Kunden der AXON wollen das Fahrzeug zum Vertragsende übernehmen. Denn die Leasingraten sind so kalkuliert, dass der Anschaffungspreis des Fahrzeugs zuzüglich eines Zinsanteils während der Vertragslaufzeit abbezahlt wird. Ein solche Vollamortisationsleasing ist sonst nur bei Wirtschaftsgütern üblich, die zum Ende der Vertragslaufzeit wertlos sind. Ansonsten werden die Leasingzahlungen üblicherweise um den Restwert des Leasingobjekts vermindert.

Auf Kunden, die ihr Fahrzeug übernehmen wollen, wartet ein „dickes Ende“, denn AXON verlangt zum Ablauf der Leasingzeit, dass der Kunde den vollen Marktwert des Gebrauchtwagens zahlt.

Mit einer „Vertrags-Ergänzung(1)“ bestärkt AXON die Erwartung der Kunden, das Fahrzeug zum vertraglichen Restwert übernehmen zu können. Doch die Formulierungen sind bewusst schwammig gestaltet, um am Vertragsende genau diese Übernahme zum vertraglichen Restwert verweigern zu können. (Mehr zur AXON-Masche)

Dass den Kunden zudem in freundlichen Telefonaten die Übernahme versprochen wurde, können sie oft nicht beweisen.

Bisherige Fassung

Kritische Kunden erhielten bisher eine „Vertrags-Ergänzung(2)“, in der es hieß:

„Der Betrag zum Ablauf des … Monats in Höhe von € … zuzügl. Mehrwertsteuer ist verbindlich und gilt sowohl für den Leasingnehmer als auch für einen von ihm zu benennenden, gewerblich tätigen Dritten uneingeschränkt als Kaufpreis, wenn er dies wünscht und sämtlichen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag ordnungsgemäß nachgekommen ist.“

Auch mit dieser zweiten Ergänzung verweigerte AXON die Übernahme oft, weil die Kunden eine in der „Vertrags-Ergänzung(1)“ enthaltene Form- und Fristklausel nicht einhielten oder nicht die Übernahme zu dem genauen Zeitpunkt der „Vertrags-Ergänzung(2)“ erklärten.

Neue Fassung

Inzwischen verwendet AXON für die „Vertrags-Ergänzung(2)“ eine noch eingeschränktere Formulierung, die nur die Übernahme durch einen Dritten vorsieht und eine Übernahme durch den Kunden offenbar ausschließen soll:

„Der Betrag zum Ablauf des … Monats in Höhe von € … zuzügl. Mehrwertsteuer ist verbindlich und gilt als Kaufpreis ausschließlich für gewerblich oder freiberuflich tätige Dritte, die der Leasingnehmer benennen kann, wenn er dies wünscht und sämtlichen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag ordnungsgemäß nachgekommen ist.“

Gegenüber der früheren Fassung sind die Worte „für den Leasingnehmer“ und „uneingeschränkt“ gestrichen.

Vielleicht sind zu viele Kunden auf die Form- und Fristhürden aufmerkam geworden und übten ihr Übernahmerecht aus, so dass AXON nicht mehr die weitere volle Verkehrswertzahlung zum Vertragsende absahnen konnte.

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