Senden Sie uns die Leasingabrechnung und Ihren Leasingvertrag.
Wir prüfen die Unterlagen und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Beim Restwertleasing klären Leasingbank und Autohändler den Kunden oft nicht ausreichend über das Restwertrisiko auf. Den Restwert setzen sie häufig unrealistisch überhöht an. Das ist Täuschung: Durch die falsche Restwertberechnung haben sie schon vorprogrammiert, dass bei der Endabrechnung eine Nachzahlung kommt.
Als Mängel stellen sie bei der Leasingrückgabe oft Schäden teuer in Rechnung, die in Wahrheit normale Gebrauchsspuren darstellen oder unwesentlich sind.
Auf ihre Schlussabrechnung schlagen viele Leasingfirmen Mehrwertsteuer auf, obwohl Ausgleichsansprüche zum Ende eines Leasingvertrags nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Unfaire Methoden sind bei freien Leasingbanken wie der Santander Consumer Leasing GmbH und der ALD Lease Finanz GmbH ebenso anzutreffen wie bei Leasingbanken namhafter Hersteller, z.B. GMAC Leasing GmbH (Opel, Saab), Toyota Leasing GmbH, Volkswagen Leasing GmbH (VW, Audi, Seat, Skoda) und BMW Leasing GmbH.
Wir helfen Ihnen, unberechtigte Nachforderungen abzuwehren: mit im Spezialbereich Leasing kompetenten und erfahrenen Rechtsanwälten.



Rechtsanwalt Tobias Goldkamp bei n-tv Recht und Steuern
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp bei Vox auto mobil zum Restwertleasing

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