Leasing-Hilfe

Hohe Nachforderung bei Leasingrückgabe
Abzocke mit Restwertleasing
Übertriebene Mängel

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Leasingabrechnung und Leasingvertrag

Die Tricks der Leasingbanken und Händler

Beim Restwertleasing klären Leasingbank und Autohändler den Kunden oft nicht ausreichend über das Restwertrisiko auf. Den Restwert setzen sie häufig unrealistisch überhöht an. Das ist Täuschung: Durch die falsche Restwertberechnung haben sie schon vorprogrammiert, dass bei der Endabrechnung eine Nachzahlung kommt.

Als Mängel stellen sie bei der Leasingrückgabe oft Schäden teuer in Rechnung, die in Wahrheit normale Gebrauchsspuren darstellen oder unwesentlich sind.

Auf ihre Schlussabrechnung schlagen viele Leasingfirmen Mehrwertsteuer auf, obwohl Ausgleichsansprüche zum Ende eines Leasingvertrags nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Unfaire Methoden sind bei freien Leasingbanken wie der Santander Consumer Leasing GmbH und der ALD Lease Finanz GmbH ebenso anzutreffen wie bei Leasingbanken namhafter Hersteller, z.B. GMAC Leasing GmbH (Opel, Saab), Toyota Leasing GmbH, Volkswagen Leasing GmbH (VW, Audi, Seat, Skoda) und BMW Leasing GmbH.


Rechtsanwälte für Leasingrecht

Wir helfen Ihnen, unberechtigte Nachforderungen abzuwehren: mit im Spezialbereich Leasing kompetenten und erfahrenen Rechtsanwälten.

  • Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
    Rechtsanwalt Tobias Goldkamp erstritt Urteile, in denen Restwertforderungen der GMAC Leasing GmbH für unwirksam erklärt wurden.
  • Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen
    Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen ist Fachanwalt für Mietrecht. Er prüft Forderungen wegen angeblicher Schäden bei Leasingrückgabe.
  • Rechtsanwalt Dr. Boris Wolkowski
    Rechtsanwalt Dr. Boris Wolkowski ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er greift unfaire Finanzierungsverträge an.

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Rechtsanwalt Tobias Goldkamp bei n-tv Recht und Steuern



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Rechtsanwalt Tobias Goldkamp bei Vox auto mobil zum Restwertleasing

AutoBild: Fiese Leasingverträge - Klagen lohnt sich!
AutoBild: „Fiese Leasingverträge - Klagen lohnt sich!“

Neuß-Grevenbroicher Zeitung: Fallen beim Auto-Leasing
Neuß-Grevenbroicher Zeitung: „Fallen beim Auto-Leasing“


So helfen wir:

  1. Sie senden uns Ihren Leasingvertrag und die Leasingabrechnung.
  2. Wir nehmen eine kostenlose Vorprüfung vor. Falls wir Erfolgsaussichten sehen, bieten wir Ihnen an, das Mandat zu übernehmen.
  3. Wir vertreten Sie gegenüber Leasingbank und Händler. Bei Gerichtsverfahren auch deutschlandweit vor Gericht.

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